Unerwartete

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Als Unerwartete werden uneheliche Kinder bezeichnet, bei denen mindestens ein Elternteil adelig ist. Man spricht von ihnen auch als freier Sohn oder freie Tochter. Die Benutzung der altheralischen Bezeichnung "Bjasdadh" ("Unerwünschte Saat") gilt als schwere Beleidigung.

Sozialer Status

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Obwohl der Begriff „Unerwartete“ ein gängiges Mittel ist, um unehelichen Kinder des Adels zu bezeichnen, bevorzugen viele von ihnen selbst die Bezeichnungen als „freier Sohn“ oder „freie Tochter“. Kinder, die aus unehelichen Beziehungen innerhalb des Bauernvolkes hervorgehen, werden „Bastard“ genannt – eine moderne Abwandlung des altheralischen Wortes.

Es ist nicht unüblich ist, dass Adlige uneheliche Kinder haben, es gilt allerdings als unhöflich die Adeligen nach der Herkunft des Kindes zu fragen. Oft werden Unerwartete mit an den eigenen Hof gebracht, wo sie zusammen mit den ehelichen Kinder aufwachsen und unterrichtet werden. Wenngleich ihnen viele der Privilegien zustehen, werden Unerwartete in der Regel zweitklassig behandelt und müssen sich in bestimmten Maße selbst kümmern und versorgen (z.B. um das Satteln ihrer Pferde). Sie stehen somit in einer Ebene zwischen dem Adel und dem Bauernvolk. Niedere Vasallenhäuser erhalten oft Unerwartete ihres Lehnsherren als Mündel, um sie bei sich aufziehen. Männliche Unerwartete dienen später oft in der Garnison ihres Elternhauses, weibliche ihren Familien als Zofen oder Dienerinnen. Viele von ihnen entscheiden sich auch für ein Leben in der Priesterschaft.

Die Geburt eines Unerwarteten ist mit einem gewissen Stigma behaftet. Man sagt, dass sie aus Lust, Lüge und Schwäche geboren werden, und dass sie von Natur aus mutwillig und verräterisch sind. Wegen dieses Stigmas, mit dem Unerwartete zu kämpfen haben, werden sie angeblich schneller erwachsen als behütete, ehelich geborene Kinder. Selbst nach ihrer Legitimierung haben Unerwartete in der Regel erhebliche Schwierigkeiten, das Stigma der unehelichen Geburt zu beseitigen.

Unerwartete können auch zum Ritter geschlagen werden und sogar hohe und sozial angesehene Positionen erlangen, wie die Position eines Lord Hauptmanns der Stadtwache oder gar einen Platz innerhalb einer königlichen Leibgarde. Im Laufe der Zeit dienten viele Unerwartete den Grauwappen als Chormeister. Der biologische Vater eines Unerwarteten kann ihn jederzeit anerkennen und ihn offiziell in sein Haus aufnehmen und ihm sogar Land innerhalb seiner Besitzungen verleihen. Lord Rolph Steingard übergab Land an seinen Sohn Kaspar Grünschopf, zum Bau einer Burg und zur Gründung seines eigenen Hauses. Ein anerkannter Unerwarteter kann sogar einen Sitz erben, wenn keine direkten Erben gefunden werden können. Oft erhalten Unerwartete Land und Burgen an den Grenzen der Familienländereien, die sie unterhalten und im Kriegsfall verteidigen müssen.

Nachnamen

Als uneheliche Kinder ist es Unerwarteten nicht erlaubt, den Namen ihres Elternhauses zu tragen. Kinder, die von ihren Eltern als „eigen Fleisch und Blut“ anerkannt werden, dürfen sich jedoch einen Namen wählen, der auf ihre Abstammung hindeutet. Während sich manche nach einem markanten Ort innerhalb der Ländereien ihrer Familie bezeichnen, benennen sich viele nach dem Wappen ihres Elternhauses, z.B. Aren vom Wolfskopf (für Haus Blackwood) oder Holgar vom Bronzeritter (für Haus Steingard). Unerwartete benennen sich meist nach dem Haus ihres Vaters und wählen des Haus ihrer Mutter nur, wenn ihr Vater unbekannt ist oder er sie, im Gegensatz zur Mutter, nicht als eigenes Kind anerkennt. Unerwartete, die aus einer Verbindung zwischen Adel und Bauernvolk hervorgegangen sind, und deren Erzeuger unbekannt ist, benennen sich in der Regel nach ihrem Geburtsort.

Legitimation

Neben der Anerkennung durch Vater und/oder Mutter, können Unerwartete auch legitimiert werden, wodurch sie offiziell in das Haus aufgenommen und alle Rechte und Pflichten eines ehelichen Kindes erhalten. Die Ausrufung der Legitimation ist allein den Monarchen vorbehalten. In seltenen Fällen kann dieser die Bittstellung auch abweisen. Ist ein Unerwarteter einmal legitimiert, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Eine Legitimation wird jedoch nur in seltenen Fällen vollzogen, meist, wenn kein ehelicher Erbe vorhanden ist. Hauptgrund dafür ist, dass legitimierte Unerwartete Anspruch auf das Erbrecht haben und somit Spannungen mit ehelichen Kindern entstehen. Legitimierte, die älter sind als der eigentliche Erbe, könnten ihn Anspruch mit Waffengewalt geltend machen, was eine Reihe von Bürgerkriegen nach sich ziehen könnte.